An einem Februarmittag 2010 in Brüssel. Die Funktionäre gehen mit Schiebelehre, Lineal, Thermometer und Waage in die Pizzerias essen. Sie bestellen Pizza Napoletana. Denn sie haben jetzt ein Reglement dafür. 10 A4-Seiten Reglement für eine Pizza, «VERORDNUNG Nr. 97/2010 DER KOMMISSION vom 4. Februar 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der garantiert traditionellen Spezialitäten [Pizza Napoletana (g.t.S.)]»
Dank der EU gehts in Europa in eine sichere Zukunft. Was wären wir ohne EU – nicht auszudenken! Dann würden wir alle ja so, wie wir wollen. Geht gar nicht!
Darum: «Die Pizza Napoletana ist eine kreisförmige Backware mit variablem Durchmesser von höchstens 35 cm mit erhabenem Teigrand und mit Belag bedecktem Inneren. Das Innere ist 0,4 cm dick, wobei eine Toleranz von + 10 % zulässig ist, der Teigrand ist 1-2 cm dick. Die Pizza ist insgesamt weich und elastisch und lässt sich leicht zweimal zusammenklappen.»
Wie es mit den Tomaten geht? So: «Mit einer spiralförmigen Bewegung wird die Tomatenmasse auf der ganzen Innenfläche verteilt, mit einer spiralförmigen Bewegung wird Salz auf die Oberfläche der Tomaten gegeben.»
Weiter: «Der Pizzabäcker schiebt die belegte Pizza mithilfe von etwas Mehl mit einer Drehbewegung auf einen Holz- oder Aluminiumschieber, dann lässt er sie mit einer schnellen Bewegung des Handgelenks auf die Ofensohle gleiten, ohne dass der Belag überschwappt.»
Unterschrieben hat der Herr Baroso diese wichtigen Seiten, er hatte sonst ja nichts zu tun.
Nach seiner Unterschrift, war die harte Arbeit der Brüsseler Apparatschiks noch nicht fertig. Die 10 Seiten wurden noch übersetzt. Nur in folgende Sprachen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch.
Markus Schmid meint
Solche Vorschriften sind beängstigend. Unsere Selbstbestimmungsinitiative ist dringend nötig.